Samstag, 14. Januar 2017

Und wieder verletzt die Krankenkasse Atupri die vom BAG verhängte Limitatio

Nicht genug damit, dass es eine vom BAG verhängte Limitatio gibt, welche vorsieht, nur Patienten mit einem mittelschwereen Leberschaden (ab Fibrosestatus F2) zu behandeln. Immer wieder hören wir von Fällen, in denen eine Krankenkasse sich weigert, selbst solchen Patienten eine Behandlung zu vergüten, obwohl sie gemäss der Krankenversicherungsvordnung dazu verpflichtet sind.

Der letzte Fall ereignete sich im Dezember 2016. Atupri wies eine Kostengutsprache eines Patienten dreimalig ab. Der Patient hat den HCV-Virus Genotyp 1b und seine Leber ist bereits mittelschwer geschädigt (Fibrosestatus F2). Der Arzt wollte ihn mit dem Medikament Zepatier behandeln,was die Kasse mehrfach ablehnte, selbst nach mehreren Telefongesprächen.

Atupri ist bekannt für solche Praktiken. Es ist nicht das erste Mal, dass sie sich selbst über die Limitatio hinwegsetzen. Der neueste Fall wurde dem BAG gemeldet.Wir fordern, dass das BAG Atupri die Lizenz enzieht. Das ist die einzige Massnahme, welche solche Praktiken in Zukunft verhindert.

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