Montag, 5. Oktober 2015

5.Oktober 2015, Bern

BAG trifft Initianten der Petition "Behandlung für Alle" 

 

Symptomatische Patienten sind laut Aussage des BAG  von der Rationierung nicht betroffen. Damit müssen alle an Hepatitis C erkrankten Patienten, welche unter Symptomen der Krankheit leiden, behandelt werden. 

 

Wir rufen alle an Hepatitis C erkrankten Menschen in der Schweiz, denen eine Vergütung der neuen Therapien  verweigert wurde, auf, sich bei uns zu melden, insbesondere wenn sie an Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Glieder- oder Gelenkschmerzen, Oberbauch-Schmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Depressionen oder anderen, nicht klar identifizierbaren möglichen Symptomen    leiden.


Als Folge der im Juli eingereichten Petition, die eine Behandlung von allen an Hepatitis C erkrankten Patienten fordert, fand heute im BAG in Bern eine Aussprache zwischen den Initianten (Anton Kohler und Daniel Horowitz) und Vertretern des BAG (Oliver Peters und Joerg Indermitte) statt. 

Das BAG zeigte sich offen für Veränderungen, sofern entsprechende wissenschaftliche Studien und Empfehlungen von Fachgremien vorliegen, die eine Behandlung bereits bei einem früheren Stadium der Krankheit empfehlen. 

Ferner wiesen die beiden Vertreter des BAG darauf hin, dass es überhaupt nicht in der Absicht des BAG liege, Menschen, die an Hepetitis C erkrankt sind und Symptome aufweisen, die ihre Lebensqualität beeinträchtigen, leiden zu lassen. In diesen Fällen müssen die Kassen, gemäss Aussage des BAG, bereits heute die Kosten der neuen Therapien vergüten, da die vom BAG verhängte Limitatio ausdrücklich jene Patienten, die an sogenannten "extra-hepatischen Manifestationen" leiden,  von der Limitatio ausnehme. So heisst es in der vom BAG veröffentlichten Spezialitätenliste, dass folgende Patientengruppen mit den neuen Therapien behandelt werden können: "Bioptisch nachgewiesene Leberfibrose Grad 2, 3 oder 4 (Metavir-Score) oder zweimal im Abstand von mindestens 3 Monaten mittels Fibroscan gemessene erhöhte Lebersteifigkeit von >=7.5kPa." sowie "Symptomatische Patienten mit einer extrahepatischen Manifestation der Hepatitis-C-Infektion unabhängig von Leberschäden.". Die Praxis sieht ja allerdings anders aus, wie wir wissen. Viele Kassen verweigern die Kostenübernahme, und verweisen darauf, dass ein Zusammenhang zwischen den Symptomen und der Erkrankung nicht erwiesen sei... Unserer Ansicht nach könnte das BAG diesen "Missbrauch" seitens der Kassen verhindern, in dem es die Limitatio vollständig aufhebt, und es endlich denn Ärzten überlässt, wann jemand behandelt werden sollte und wann nicht. Insofern liegt die letztendliche Verantwortung dafür, dass Menschen, die leiden, nicht behandelt werden, immer noch beim BAG, ohne "wenn und aber". Deswegen fordern wir nach wie vor eine vollständige Aufhebung dieser unethischen und menschenfeindlichen Medikamenten-Rationierung!

Aber der Ball liegt nun auch bei den Krankenkassen.  Die Aussage des BAG macht deutlich, dass die Kassen die neuen Therapien sehr wohl vergüten müssen, sofern ein Patient an Symptomen leidet (und wir nehmen hier das BAG beim Wort). Deswegen rufen wir alle an Hepatitis C erkrankten Menschen in der Schweiz, denen eine Vergütung der neuen Therapien  verweigert wurde, auf, sich bei uns zu melden, insbesondere wenn sie an Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Glieder- oder Gelenkschmerzen, Oberbauch-Schmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Depressionen oder anderen, nicht klar identifizierbaren möglichen Symptomen    leiden, und zwar unabhängig davon, welchen Fibrosegrad ihre Leber aufweist. 

Anschrift: stop-hepatitis-c@bluewin.ch






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